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Versicherung beim Mieten: Private Haftpflicht einfach erklärt

Diese Seite behandelt die Absicherung für geliehene bzw. gemietete bewegliche Gegenstände (z. B. Werkzeug, Elektronik, Sportgeräte).
In Deutschland besitzen über 80 % der Haushalte eine Privathaftpflicht (Quelle: Destatis). Insbesondere junge Menschen sind oft über die Familienversicherung mitversichert. Ob Schäden/Diebstahl an geliehenen Sachen mitversichert sind, hängt vom Tarif ab.

Um das Thema verständlich aufzubereiten, haben wir mit Enes Pektas von der ERGO Versicherung gesprochen. Er beantwortet die häufigsten Fragen zu Haftung und Versicherung beim Verleihen und Mieten von Gegenständen.

Enes Pektas
Autor dieses Beitrags

Enes Pektas

Versicherungsfachmann · ERGO Versicherung

5.0 · 65 Google‑Bewertungen

Spezialisiert auf Haftpflicht- und Sachversicherungen. Unterstützt bei passenden Versicherungslösungen rund um Miete und Verlieh.

Haftung & Versicherung – Häufige Fragen

Wer haftet bei Schaden/Verlust — Mieter oder Vermieter?

In der Regel haftet der Mieter, wenn er ein Leihobjekt beschädigt oder verliert.

Diebstahl – sind verliehene Gegenstände versichert?

Meist greift die Privathaftpflichtversicherung des Mieters – sofern der Diebstahl nachgewiesen wird. Wichtig: Dieser Schutz muss im Tarif aktiv vorhanden sein.

Beschädigung – wer zahlt bei kaputten geliehenen Sachen?

Auch hier haftet in der Regel der Mieter, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Normaler Verschleiß – wie verhält es sich bei Gebrauchsspuren?

Normale Abnutzung gilt als einwirkungsfreier Verschleiß und ist im Regelfall nicht versichert oder zu ersetzen.

Von Privatperson oder vom Unternehmen gemietet – greift die Privathaftpflicht?

Die Herkunft (privat vs. gewerblich) in der Regel egal. Mietsachschäden an Wohnräumen sind ein eigener Punkt und in vielen PHV-Tarifen separat mitversichert.

Neuwert vs. Zeitwert – wie ersetzt die Versicherung?

Üblich in der Privathaftpflicht ist der Zeitwert: ersetzt wird der aktuelle Gebrauchtwert; Reparaturen werden bis maximal zum Zeitwert erstattet. Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) zahlen nur einige Komfort/Premium-Tarife und oft nur für nahezu neue Sachen (z. B. bis 12–24 Monate, betragsbegrenzt). Bei geliehenen Sachen gilt: Selbst wenn sie mitversichert sind, greift meist Zeitwert – es sei denn, der Tarif verspricht ausdrücklich Neuwert.

Worin unterscheiden sich die Versicherungen?

Unterschiede bestehen u. a. in der Deckungshöhe, der Art des Werts (Neu-/Zeitwert), dem Selbstbehalt und ob Diebstahl oder Mietschäden inkludiert sind. Achtung: Billige/Basis-Tarife schließen Schäden oder Diebstahl an gemieteten/geliehenen beweglichen Sachen häufig komplett aus.

Kann der Vermieter haften, wenn wegen seines Gegenstandes ein Schaden entsteht?

Nur, wenn der Schaden auf ein Verschulden des Vermieters zurückgeht (z. B. technischer Mangel), kann eine Haftung bestehen. Eine Abnahmebestätigung durch den Mieter schützt den Vermieter dabei nicht automatisch gegen alle Ansprüche.

So schützt euch Mietzekater

  • Übergabe dokumentieren: Nutze das eingebaute Übergabeprotokoll: Mache aussagekräftige Beweisfotos und notiere Besonderheiten. So ist der Zustand vor und nach der Vermietung eindeutig festgehalten.
  • Versicherung klären: Prüfe deinen eigenen Schutz oder bitte den Mieter um kurze Auskunft zur Privathaftpflicht (Tarif, Deckung).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Nutzung von Mietzekater ist kostenlos. Erst beim Mieten/Vermieten fällt eine Gebühr von 8% an (mindestens 1€) für den Mieter und 10 bis 20% für den Vermieter an. Für Kostenlose Angebote erheben wir keine Gebühren. Mehr infos in unseren AGB.

Durch verifizierte Nutzer und Protokollen bei Übergabe und Rückgabe können wir bestimmen, wann und wo ein Gegenstand beschädigt wurde. Daraus ist meistens eindeutig, wer dafür haftet. Häufig greift die Haftpflichtversicherung des Mieters. Mehr Infos findest du auf unserer Seite Versicherung & Haftung. In Zukunft werden wir eine eigene Versicherung auf Mietzekater anbieten.

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